Menschen mit Behinderungen jeder Art müssen in der Lage sein, uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es geht um Menschen mit angeborenen schweren und mehrfachen Behinderungen, Menschen mit Schädel-Hirn-Trauma, Menschen, die an Multipler Sklerose erkrankt sind, Menschen mit Querschnittlähmung sowie ältere Menschen, die schwer pflegebedürftig und/oder dement sind.
Leider bestehen Barrieren – nicht nur physisch-greifbare, sondern auch in vielen Köpfen. Inklusion als rechtlich verbindliches Programm fordert den Abbau aller Hindernisse. Menschen mit Behinderungen müssen sich überall vollständig einbringen können.
Toiletten sind eine Voraussetzung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Sie geben ein wenig Selbstständigkeit und die Möglichkeit zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Deshalb müssen alle öffentlichen Toiletten behindertengerecht sein. Alle Menschen mit Behinderungen müssen sie benutzen können.
Dazu gehören eine höhenverstellbare Liege und ein elektrischer Personen-Lifter, der die betroffene Person sicher vom Rollstuhl auf das WC oder die Liege hebt. Dort liegt sie bequem und hygienisch, während die Begleitperson die Inkontinenzeinlage wechselt.
Diese Sanitäranlagen sind unverzichtbar für das Leben von Menschen mit komplexer Behinderung: jede Bewegung außerhalb der eigenen Wohnung, Ausflüge und Veranstaltungsbesuche sind ohne Existenz von WCs mit Personen-Liftern und Pflegeliegen gar nicht oder nur unter unwürdigen Umständen möglich. Nur bei dieser Ausstattung ist beispielsweise ein Wechseln von Inkontinenzeinlagen auch im Liegen möglich. Das betrifft auch ältere Menschen, die mit Demenz oder Inkontinenz zu kämpfen haben.
Diese Anlagen tragen in Deutschland den Namen „Toilette für Alle“, das heißt aber nur für alle Menschen mit Behinderungen. Es geht also nicht um die „Uni-Sex“ Toilette für alle Geschlechter. Ein Beispiel für die "Toilette für alle" gibt es seit 2022 in Timmendorfer Strand. Sie ist die erste ihrer Art in Ostholstein und die zweite in ganz Schleswig-Holstein.
Die speziellen Sanitäranlagen sind unverzichtbar für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen, da sie nicht nur barrierefrei, sondern auch mit Personen-Liftern und Pflegeliegen ausgestattet sind. Deshalb heißen sie in Groß-Britannien „Changing Places“. Davon gibt es dort mehr als 1.200 Toiletten dieser Art.
Wie in Groß-Britannien sind auch in Deutschland die „Toiletten für alle“ wegen ihrer besonderen Ausstattung nicht für alle zugänglich. Sie sind mit einem bundesweit einheitlichen Schließsystem ausgestattet. Nur Menschen mit Behinderung und schwerer Behinderung sind im Besitz des sogenannten Euroschlüssels. Alle Standorte werden im Internet bekanntgemacht.
Die Beschreibung macht deutlich, dass der Begriff „Toilette für alle“ nur etwas ganz spezielles meint. Genauso irreführend ist, diese Anlagen als „inklusive Toilette“ zu bezeichnen.
Sie kann nur ein erster Schritt sein, eine unverzichtbare basale Voraussetzung. Inklusion ist wirklich und ernsthaft mehr als nur der Zugang zu Toiletten. Sie ist ein umfassendes Engagement für Würde, Rechte und volle Teilhabe aller Menschen in der Gesellschaft.
Das zu erreichen ist ein weiter Weg, auch in Eutin. Es fehlt häufig die Bereitschaft, etwas zu geben, damit Menschen mit Behinderungen etwas bekommen. Wir als SoVD haben das im Blick. Es erfordert nicht nur infrastrukturelle Anpassungen, sondern einen Wandel im Denken und Handeln der Gesellschaft, um Inklusion in all ihren Facetten zu verwirklichen. Nur durch ein ganzheitliches Bekenntnis zur Inklusion können wir eine Gesellschaft schaffen, in der Vielfalt als Bereicherung verstanden und gelebt wird.
