Der Sozialverband Deutschland (SoVD) Schleswig-Holstein und der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein haben die Vereinbarung zur klimaneutralen Transformation des Wohnungsbestands am Montag (29. Juni 2026) gemeinsam mit weiteren Partnern unterzeichnet. Beide Verbände unterstützen das Ziel ausdrücklich – sehen jedoch erheblichen Nachsteuerungsbedarf bei der sozialen Absicherung.
„Wir gehen diesen Schritt bewusst mit, weil Klimaschutz im Wohnungsbestand dringend notwendig ist. Aber wir sagen auch klar: So, wie die Vereinbarung jetzt vorliegt, reicht sie sozialpolitisch noch nicht aus“, erklärt Hans-Otto Umlandt, stellvertretender Landesvorsitzender des SoVD Schleswig-Holstein. Und: „Für viele Menschen mit geringem Einkommen, für Rentnerinnen und Rentner, für Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen ist völlig offen, wie sie die steigenden Wohnkosten tragen sollen. Diese Leerstelle ist aus unserer Sicht das zentrale Problem.“
Die Verbände betonen, dass der Erfolg der klimaneutralen Transformation maßgeblich davon abhängt, ob sie für die Menschen bezahlbar bleibt. Zwar enthält die Vereinbarung wichtige Bekenntnisse zur sozialen Verträglichkeit, konkrete Instrumente zur Absicherung fehlen jedoch weitgehend. „Akzeptanz entsteht nicht allein durch gute Absichten, sondern durch spürbare Sicherheit im Alltag der Menschen“, betont Michel Saitner, geschäftsführender Vorstand des PARITÄTISCHEN Schleswig-Holstein. „Wenn am Ende die Warmmieten deutlich steigen und gleichzeitig unklar ist, wer im Härtefall hilft, dann verlieren wir genau die gesellschaftliche Unterstützung, die wir für die Transformation dringend brauchen.“
Aus Sicht beider Verbände muss klar ausgeschlossen werden, dass die energetische Modernisierung zu Verdrängung oder sozialer Entmischung führt. „Klimaneutrales Wohnen darf kein Luxusgut werden“, so Umlandt. „Es darf nicht passieren, dass Menschen am Ende aus ihren Wohnungen gedrängt werden, weil sie sich die ökologische Modernisierung nicht leisten können.“
SoVD und PARITÄTISCHER fordern für die nun beginnende Umsetzungsphase insbesondere:
- verbindliche soziale Sicherungsinstrumente zur Begrenzung von Wohnkostenbelastungen,
- die Einrichtung eines landesweiten Härtefall- oder Sozialfonds,
- ein systematisches Sozialmonitoring zur Entwicklung der Wohnkosten und Belastungen,
- klare Kriterien für Sozialverträglichkeit auf Grundlage der Gesamtwohnkosten,
- sowie feste Mechanismen zur Nachsteuerung bei sozialen Fehlentwicklungen.
„Diese Vereinbarung kann dann ein Erfolg werden, wenn sie von konkreten sozialen Leitplanken flankiert wird“, so Saitner. „Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit müssen zusammen gedacht und verbindlich umgesetzt werden.“
Umlandt ergänzt: „Wir werden den Prozess weiterhin konstruktiv begleiten – aber auch klar benennen, wo nachgebessert werden muss. Entscheidend ist, dass am Ende niemand zurückgelassen wird.“