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Digitalisierungsbeschleunigungsgesetz: Verbände warnen davor, Menschen mit Unterstützungsbedarf digital abzuhängen

Kurzmeldung

Zur mündlichen Anhörung im zuständigen Ausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags zum Entwurf des Digitalisierungsbeschleunigungsgesetzes (DigiBeschlG) machen die unterzeichnenden Verbände auf notwendige Nachbesserungen aufmerksam. Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein, der SoVD Schleswig-Holstein, der Sozialverband VdK Nord, der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein und der Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Schleswig-Holstein e.V. schlagen gemeinsam Alarm: Für viele Menschen in Schleswig-Holstein steht ihr Zugang zur Verwaltung auf dem Spiel – zu Wohngeld, Pflegeleistungen oder Sozialhilfe, zu allem, worauf Menschen im Alltag angewiesen sind.


Die fünf Verbände unterstützen das Ziel, Verwaltungsleistungen einfacher, schneller und digital zugänglich zu machen. Digitale Angebote können Barrieren abbauen und Teilhabe verbessern. Voraussetzung ist jedoch, dass die Digitalisierung zusätzliche Zugänge eröffnet und bestehende Zugänge nicht ersetzt, bevor eine gleichberechtigte Nutzung für alle gewährleistet ist.


Doch was als Erleichterung gedacht ist, kann für viele Menschen zur echten Hürde werden: Mit der geplanten Pflicht zur Nutzung eines Servicekontos und dem Digital-First-Prinzip sollen analoge Wege zunehmend wegfallen. Für blinde und sehbehinderte Menschen, für ältere Menschen ohne ausreichende digitale Erfahrung oder für Menschen mit kognitiven Einschränkungen kann dies den Zugang zur Verwaltung erheblich erschweren oder im Einzelfall faktisch versperren - und damit auch den Zugang zu existenzsichernden Leistungen.


Für taube und taubblinde, blinde und sehbehinderte Menschen, Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder geringer Medienkompetenz, ältere Menschen, Menschen mit Sprachbarrieren sowie Menschen, die auf rechtliche Vertretung oder Unterstützung Dritter angewiesen sind, drohen ohne verlässliche Assistenz reale Ausgrenzung aus dem digitalen Verwaltungsalltag. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Assistenz nach § 15 lässt zentrale Fragen offen - wer sie leistet, wie sie finanziert wird, wer dafür verantwortlich ist. Das darf so nicht bleiben, denn dahinter stehen keine abstrakten Verfahren, sondern Menschen, die auf Hilfe warten. Bei der weiteren gesetzlichen und praktischen Ausgestaltung müssen Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und weitere von digitalen Barrieren betroffene Gruppen sowie ihre Interessenvertretungen verbindlich beteiligt werden.


Besonders kritisch sehen die Verbände, dass die in § 27 Abs. 2 genannten Ausnahmen und die vorgesehene Öffnung für weitere Einzelfälle nicht hinreichend konkretisiert sind. Es muss sichergestellt werden, dass niemand ausgeschlossen wird, dem die digitale N utzung aufgrund seiner persönlichen Lebenssituation nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Ebenso entschieden lehnen sie die geplante Pflicht ab, die Unzumutbarkeit digitaler Nutzung „nachweislich" belegen zu müssen. Wer Hilfe braucht, darf nicht auch noch dafür kämpfen müssen, sie zu bekommen - am Ende trifft eine solche Hürde genau die Menschen, die ohnehin schon zu kämpfen haben.


Automatisierte Verwaltungsverfahren können Bearbeitungszeiten verkürzen und Ressourcen für persönliche Beratung freisetzen. Sie müssen jedoch transparent,
überprüfbar und diskriminierungsfrei ausgestaltet sein. Für Betroffene sind verständliche Begründungen, wirksame Korrektur - und Widerspruchsmöglichkeiten sowie eine menschliche Überprüfung sicherzustellen.


Gemeinsame Forderungen der fünf Verbände

Der PARITÄTISCHE Schleswig -Holstein, der SoVD Schleswig-Holstein, der Sozialverband VdK Nord, der Blinden - und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein
und der Landesverband für körper - und mehrfachbehinderte Menschen Schleswig-Holstein e.V. fordern die Landesregierung auf,

  • eine verbindliche, flächendeckende Verwaltungsassistenz mit gesicherterFinanzierung,
  • Assistenz ohne vorgelagertes Nachweis -, Ausnahme - oder Bewilligungsverfahren zugänglich zu machen,
  • die dauerhafte Einbindung Betroffener und Expert*innen in eigener Sache,
  • rechtssichere und praktikable Vertretungs - und Vollmachtsregelungen zu schaffen, die auch die Unterstützung durch Vertrauenspersonen, Beratungsstellen und rechtliche Vertretungen ermöglichen,
  • automatisierte Verfahren transparent, überprüfbar und diskriminierungsfrei auszugestalten und eine menschliche Über prüfung zu gewährleisten, sowie
  • die Einführung durch eine barrierefreie und zielgruppengerechte Informationskampagne zu begleiten.


Die fünf Verbände appellieren eindringlich an den Wirtschafts - und Digitalisierungsausschuss des Landtags, diese Punkte im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufzugreifen - und stehen für eine vertiefende fachliche Begleitung jederzeit zur Verfügung.